Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung
der Interessen unserer Auftraggeber. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren
Auftraggebern
legen wir zusätzlich die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" („AGB")
zugrunde.
Sie geben die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag wieder.
1. Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen
Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit
unserer
schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir
-
unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs - Anspruch auf eine Vertragsstrafe in
Höhe
der vereinbarten Provision.
2. Angebot
Unsere Angebote sind vorerst unverbindlich und kostenlos, sie verstehen sich freibleibend und
unverbindlich. Sollte es zum Vertragsabschluss über eines der Ihnen nachgewiesenen
oder
vermittelten Objekte kommen, so ist die im Angebot genannte Maklergebühr einschließlich
der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese Vereinbarung gilt auch, falls
ein
Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmietglied kauft, bzw. mietet, bzw.
die
Verhandlungen im Auftrage eines Unternehmens, Geschäftspartners oder
Franchisegebers
stattfinden. Die erhaltenen Objektnachweise sind streng vertraulich und nur für den
Adressaten
bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Adressat in Höhe der angegebenen
Provision.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen eine nachgewiesene oder vermittelte Vertragsabschluss-Gelegenheit bereits bekannt, sind
sie verpflichtet, dem Makler dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich
mitzuteilen
. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal
angeboten,
sind Sie anderseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis
geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
4. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu
werden.
5. Entstehen des Provisionsanspruches, Fälligkeit
Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in
Höhe von 3,0 % zuzüglich der am Tage der Beurkundung geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer,
soweit nicht das Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Die
Vermittlungsprovision
bei Vermietung beträgt 2 Kaltmieten zuzüglich der jeweils am Tag des Abschlusses des
Mietvertrages
geltenden Mehrwertsteuer. Ist im Mietvertrag eine Bruttomiete ausgewiesen, so gilt diese als
Berechnungsgrundlage für die Provision. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn
der
Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser
den
Kaufvertrag abschließt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu
Bedingungen
abgeschlossen wird, die vom Angebot des Maklers abweichen. Die Provision errechnet sich
aus
dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Garagen-
oder
Stellplatzmieten. Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald ein Hauptvertrag durch
unsere
Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig
und zahlbar 7 Tage nach Rechnungserteilung. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt,
dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche
Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der
Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der
Erwerb
eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
7. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung
der Kaufurkunde bzw. des Mietvertrages.
8. Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern
nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei
Haftung.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem
oder
grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper
und
Gesundheit. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben
wir
Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen.
Die
Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3
Jahre
und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
9. Schlussbestimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Aufhebung,
Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder dieses
Schriftformerfordernisses
bedürfen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären.
Sollten
Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit
der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke
sind
durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe
kommt.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn
die
Firma universal immobilien sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch
dann keine
Anwendung, wenn die Firma universal immobilien ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
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