universal immobilien

 

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Vorbemerkung

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung

der Interessen unserer Auftraggeber. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern

legen wir zusätzlich die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" („AGB") zugrunde.

Sie geben die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag wieder.

1. Vertraulichkeit

Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen

Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer

schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir -

unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs - Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe

der vereinbarten Provision.

2. Angebot

Unsere Angebote sind vorerst unverbindlich und kostenlos, sie verstehen sich freibleibend und

unverbindlich. Sollte es zum Vertragsabschluss über eines der Ihnen nachgewiesenen oder

vermittelten Objekte kommen, so ist die im Angebot genannte Maklergebühr einschließlich der

gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese Vereinbarung gilt auch, falls ein

Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmietglied kauft, bzw. mietet, bzw. die

Verhandlungen im Auftrage eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers

stattfinden. Die erhaltenen Objektnachweise sind streng vertraulich und nur für den Adressaten

bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Adressat in Höhe der angegebenen Provision.

3. Vorkenntnis

Ist Ihnen eine nachgewiesene oder vermittelte Vertragsabschluss-Gelegenheit bereits bekannt, sind

sie verpflichtet, dem Makler dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen

. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten,

sind Sie anderseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis

geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

4. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu

werden.

5. Entstehen des Provisionsanspruches, Fälligkeit

Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in

Höhe von 3,0 % zuzüglich der am Tage der Beurkundung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer,

soweit nicht das Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Die Vermittlungsprovision

bei Vermietung beträgt 2 Kaltmieten zuzüglich der jeweils am Tag des Abschlusses des Mietvertrages

geltenden Mehrwertsteuer. Ist im Mietvertrag eine Bruttomiete ausgewiesen, so gilt diese als

Berechnungsgrundlage für die Provision. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der

Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den

Kaufvertrag abschließt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen

abgeschlossen wird, die vom Angebot des Maklers abweichen. Die Provision errechnet sich aus

dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Garagen- oder

Stellplatzmieten. Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald ein Hauptvertrag durch unsere

Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig

und zahlbar 7 Tage nach Rechnungserteilung. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt,

dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche

Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

6. Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der

Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb

eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

7. Beurkundung

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung

der Kaufurkunde bzw. des Mietvertrages.

8. Haftung, Schadenersatz

Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern

nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung.

Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder

grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und

Gesundheit. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir

Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die

Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre

und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

9. Schlussbestimmungen

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Aufhebung,

Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder dieses Schriftformerfordernisses

bedürfen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Sollten

Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind

durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn die

Firma universal immobilien sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine

Anwendung, wenn die Firma universal immobilien ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

 

 

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